Griechenland · Steuerregime
Alternative Besteuerung für ausländische Investoren (Artikel 5A, Law 4172/2013)
Die Pauschalsteuer umfasst EUR 100.000 pro Jahr auf sämtliche Einkünfte aus ausländischer Quelle, für bis zu 15 Steuerjahre, dazu EUR 20.000 pro Jahr für jedes einbezogene Familienmitglied. Law 5222/2025 hat die Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer auf ausländisches Vermögen auf Erben und Beschenkte ausgeweitet.
Mit EUR 100.000 ist Griechenland nun deutlich günstiger als Italien, das seine Gebühr zum 1. Januar 2026 auf EUR 300.000 verdreifacht hat. Auch der Familienzuschlag ist in Griechenland niedriger, mit EUR 20.000 gegenüber EUR 50.000 in Italien. Für eine vierköpfige Familie beträgt der jährliche Abstand EUR 160.000 gegenüber EUR 450.000. Griechenland hat sich nicht dazu geäußert, ob es die italienische Erhöhung nachvollziehen will. Das macht 2026 zu einer ungewöhnlich klaren Arbitrage für alle, denen Athen und Mailand gleich lieb sind.
Qualifizierende Wege
Das ist eine pauschale Jahressteuer auf sämtliche ausländischen Einkünfte, unabhängig von deren Höhe. Sie ist bis zum letzten Werktag im Juli zu zahlen.
Je Mitglied ist keine zusätzliche Investition erforderlich.
Die Fakten
- Minimum
- €100k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 100.000 pro Jahr für den Hauptantragsteller, dazu EUR 20.000 je Familienmitglied, für bis zu 15 Jahre. Hinzu kommt eine qualifizierende Investition von EUR 500.000 in Griechenland, die innerhalb von drei Jahren nach dem Antrag erfolgen muss. Für Antragsteller, die ein Golden Visa halten, ist diese Investitionsanforderung bereits erfüllt.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (Der Antrag ist bis zum 31. März des betreffenden Steuerjahres bei der griechischen Steuerbehörde zu stellen.)
- Physische Anwesenheit
- Griechische Steueransässigkeit ist erforderlich. Das bedeutet 183 Tage in Griechenland oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen dort.
- Familie
- Ehepartner oder eheähnlicher LebenspartnerUnterhaltsberechtigte KinderUnterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Das ist ein Steuerregime, das über einem aufenthaltsrechtlichen Status liegt, und für sich genommen kein Weg zur Ansässigkeit.
- Staatsbürgerschaft
- Nicht unmittelbar zutreffend, Jahre tatsächlichen Aufenthalts unter Artikel 5A zählen aber auf die Einbürgerungsvoraussetzung von sieben Jahren an.
- Sprachtest
- Für das Regime selbst nicht zutreffend.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- in mindestens 7 der 8 Jahre vor dem Wechsel kein griechischer SteueransässigerVerlegung der Steueransässigkeit nach GriechenlandInvestition von mindestens EUR 500.000 in griechische Immobilien, Unternehmen, Anleihen oder Aktien innerhalb von drei Jahren. Für bestehende Inhaber eines Golden Visa entfällt dies.Antrag bis zum 31. März des betreffenden Steuerjahres.Zahlung von EUR 100.000 in einer Rate bis zum letzten Werktag im Juli.
- Sie müssen tatsächlich griechischer Steueransässiger werden. Das ist ein Umzugsregime, keine Wahl auf dem Papier.
- Die griechische Investition über EUR 500.000, ob in Immobilien, Anleihen oder Anteile an griechischen Gesellschaften, muss innerhalb von drei Jahren nach dem Antrag abgeschlossen sein. Gelingt das nicht, wird der Status rückabgewickelt.
- Einkünfte aus griechischer Quelle liegen vollständig außerhalb der Pauschalsteuer und werden zu den gewöhnlichen Sätzen von bis zu 44 % besteuert. Strukturieren Sie die auf Griechenland gerichteten Einkünfte, bevor Sie ankommen.
- Das Regime ist eine Untergrenze. EUR 100.000 werden auch in einem Jahr mit vernachlässigbaren ausländischen Einkünften fällig, sinnvoll ist es deshalb erst oberhalb von rund EUR 250.000 bis 300.000 an ausländischen Einkünften, je nach Zusammensetzung.
- Die Nichtansässigkeit in sieben der letzten acht Jahre ist eine harte Zugangshürde. Zurückkehrende Griechen und kürzlich Ansässige sind ausgeschlossen.
- Ausländische Steueranrechnungen stehen gegen die Pauschalsteuer in der Regel nicht zur Verfügung, ausländische Quellensteuer ist deshalb ein echter Verlust. Manche Vertragsstaaten und Abkommenspartner prüfen Pauschalregime zudem kritisch, wenn es um Abkommensvorteile geht.
- 15 Jahre sind eine Klippe, kein sanftes Auslaufen. Modellieren Sie den Ausstieg vor dem Einstieg.