Vereinigtes Königreich · Steuerregime
Temporary Repatriation Facility (befristeter Mechanismus zur Kapitalrückführung)
Ein hartes Zeitfenster über drei Jahre: 2025/26, 2026/27 und 2027/28. Es schließt am 5. April 2028 endgültig, und der Satz steigt nicht über 15 % hinaus. Der Mechanismus hört schlicht auf zu existieren, danach kehren die gewöhnlichen Remittance-Regeln mit bis zu 45 % zurück.
Das ist der günstigste Ausstieg, der einem langjährigen britischen Non-Dom für Jahrzehnte eingeschlossener Offshore-Einkünfte und -Gewinne je angeboten werden wird, eine einmalige Amnestie zu etwa einem Viertel der gewöhnlichen Remittance-Belastung. Einmal bezeichnet und versteuert, lassen sich die Mittel ins Land bringen und ohne weitere britische Steuer ausgeben. Das historische Problem der Nachverfolgung gemischter Fonds verschwindet mit ihnen.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Der Satz beträgt 12 % des bezeichneten Kapitals für Beträge, die in 2025/26 oder 2026/27 bezeichnet werden, und 15 % für Beträge, die in 2027/28 bezeichnet werden. Auf GBP 10 Mio. nicht überwiesener historischer FIG sind das GBP 1,2 Mio. jetzt gegenüber bis zu GBP 4,5 Mio. bei einer gewöhnlichen Überweisung später.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Physische Anwesenheit
- Nicht zutreffend, Sie müssen im Jahr der Bezeichnung jedoch im Vereinigten Königreich ansässig sein.
- Familie
- Nur individuell. Jeder frühere Nutzer der Remittance-Basis bezeichnet sein eigenes qualifizierendes Auslandskapital
- Daueraufenthalt
- nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- zuvor auf der Remittance-Basis besteuert, sei es auf Antrag oder automatischqualifizierendes Auslandskapital halten, das ausländische Einkünfte und Gewinne aus der Zeit vor dem 6. April 2025 darstelltim Steuerjahr der Bezeichnung im Vereinigten Königreich ansässigden Betrag in der Self-Assessment-Erklärung für 2025/26, 2026/27 oder 2027/28 bezeichnen
- Die Frist ist das Produkt. Die Bezeichnung muss bis zum 5. April 2028 erfolgen, und es gibt keinerlei Hinweis auf eine Absicht zur Verlängerung. Der Satz von 12 % stirbt konkret am 5. April 2027.
- Sie müssen zuvor tatsächlich auf der Remittance-Basis besteuert worden sein, sei es auf Antrag oder automatisch. Wer sich für einen Nutzer der Remittance-Basis hielt, es aber nie war, ist nicht berechtigt.
- Die Bezeichnung ist unwiderruflich, und die Steuer wird fällig, ob Sie das Geld je überweisen oder nicht. Kapital zu bezeichnen, das Sie nie ins Land holen werden, ist ein reiner Barverlust.
- Qualifizierendes Auslandskapital in jahrzehntealten gemischten Fonds zu identifizieren und zu beziffern, ist teure forensische Arbeit. Kanzleien nennen bei komplexen Vermögen sechsstellige Honorare. Die Analyse selbst dauert Monate. Ein Start im Jahr 2027 könnte zu spät sein.
- Das Zusammenspiel mit Offshore-Trusts ist verwickelt. Es war Gegenstand technischer Änderungen in der Finance Bill 2025-26. Im Trust gehaltene FIG brauchen fachkundige Beratung und keine Tabellenkalkulation.