Europa · Firmengründung

Firmengründung in Luxemburg

Eine EU-Holdinggesellschaft, die Soparfi, mit Schachtelprivileg und breitem Abkommenszugang.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Société à responsabilité limitée (Sàrl) — Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Körperschaftsteuer
Zusammen rund 23,87% in Luxemburg-Stadt (2026): 16% Körperschaftsteuer + 7% Solidaritätszuschlag + 6,75% kommunale Gewerbesteuer; niedrigere Stufen ab 14% unterhalb von 175.000 EUR. Eine qualifizierende Soparfi-Holding zahlt 0% auf steuerbefreite Dividenden und Veräußerungsgewinne. Bestätigen Sie den aktuellen Gemeindesatz außerhalb der Hauptstadt.
Gründungsdauer
~2–4 Wochen (Name und Genehmigung, notarielle Urkunde, RCS-Eintragung)
Mindestkapital
12.000 EUR, vollständig gezeichnet; seit dem 2. Juni 2026 darf die Bareinzahlung bis zu 12 Monate nach der Gründung aufgeschoben werden
Ansässiger Geschäftsführer
Gesetzlich nicht erforderlich — Geschäftsführer können beliebige Staatsangehörigkeit und Ansässigkeit haben; lokale Substanz ist ratsam, um die Steueransässigkeit zu sichern
Prüfung
Befreiung für kleine Gesellschaften; Abschlussprüfung durch einen réviseur d'entreprises agréé nur, wenn 2 von 3 Schwellen überschritten werden — Bilanzsumme 7,5 Mio. EUR, Umsatz 15 Mio. EUR, 50 Beschäftigte (Schwellen durch die Reform vom Oktober 2024 angehoben)
Gründung aus der Ferne
Überwiegend; eine notarielle Urkunde ist zwingend, kann aber durch einen Bevollmächtigten auf Grundlage einer Vollmacht unterzeichnet werden, sodass keine Reise nötig ist
Staatliche Gebühr
75 EUR feste Registerabgabe (AED) zuzüglich RCS-Einreichung von rund 15–200 EUR (Stand 2026); das Notarhonorar ist gesondert und liegt typischerweise bei 1.800–3.000 EUR
Am besten für
Eine EU-Holdinggesellschaft, die Soparfi, mit Schachtelprivileg und breitem Abkommenszugang.

Der Ablauf

  1. Den Gesellschaftsnamen beim RCS reservieren und für eine Handelsgesellschaft die Niederlassungsgenehmigung des Wirtschaftsministeriums einholen
  2. Die Satzung entwerfen und das Kapital von 12.000 EUR zeichnen — die Bareinzahlung darf jetzt bis zu 12 Monate aufgeschoben werden, ein gesperrtes Bankkonto ist bei der Gründung also nicht mehr erforderlich
  3. Die Gründungsurkunde vor einem luxemburgischen Notar errichten, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten auf Grundlage einer Vollmacht
  4. Der Notar lässt die Urkunde bei der AED registrieren und reicht sie beim RCS/RESA ein; mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit
  5. Zur Umsatzsteuer registrieren und, bei Beschäftigung von Personal, bei den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden
Was schiefgehen kann
  • Substanz zählt: Um die luxemburgische Steueransässigkeit sowie Abkommens- und Schachtelprivileg zu sichern, braucht es echte Substanz vor Ort (ansässige Geschäftsführer, Büro, in Luxemburg getroffene Entscheidungen); dünn besetzte Holdings werden nach EU- und ATAD-Regeln zunehmend angegriffen
  • Das Schachtelprivileg der Soparfi setzt eine Beteiligung von 10% (oder Anschaffungskosten von 1,2 Mio. EUR) voraus, zwölf Monate gehalten an einer steuerpflichtigen Tochtergesellschaft; Anti-Hybrid-, Zinsschranken- und allgemeine Missbrauchsregeln greifen
  • Die Eröffnung des Firmenkontos ist ein gesonderter, KYC-intensiver Schritt, der mehrere Wochen dauern kann; die Reform zur aufgeschobenen Kapitaleinzahlung vom Juni 2026 erlaubt die Gründung nun schon vor der Kontoeröffnung
  • Eine niedrig besteuerte luxemburgische Holding kann von den Hinzurechnungsregeln im Heimatland des Gründers erfasst werden — klären Sie die Lage vor der Nutzung

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