Eurasien & Balkan · Anatolien
Türkei
Das einzige Land, das ein schnelles, mengenmäßig unbegrenztes Programm zur Staatsbürgerschaft durch Investition mit einer brandneuen zwanzigjährigen Befreiung für Auslandseinkünfte verbindet. Als einziger CBI-Staat verfügt es zudem über ein E-2-Abkommen mit den USA, das eine geduldige Familie mit der Zeit tatsächlich nutzen kann.
4 Wege nach Türkei
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft im Ausnahmeverfahren (Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901, Artikel 12/b)
Staatsbürgerschaft durch Investition
Zwanzigjährige Befreiung für Einkünfte aus ausländischer Quelle (Einkommensteuergesetz Artikel 20/D, eingeführt durch Gesetz Nr. 7582)
Steuerregime
Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von Immobilieneigentum (Gesetz Nr. 6458, Artikel 31/1-f)
Aufenthalt durch Investition
Arbeitserlaubnis der Türkei (Çalışma İzni)
Beschäftigung
Häufige Fragen
Ist die türkische Staatsangehörigkeit durch Investition 2026 noch offen, und steht eine Preiserhöhung bevor?
Ja, sie ist offen. Die Staatsangehörigkeit wird im Ausnahmeverfahren nach Artikel 12/b des Gesetzes Nr. 5901 über die türkische Staatsangehörigkeit verliehen. Die Schwellenwerte haben sich seit der Anhebung von USD 250.000 auf USD 400.000 im Juni 2022 nicht bewegt. Das Investment Office der Präsidentschaft hat sie bis ins Jahr 2026 hinein erneut bestätigt. Die Branche erwartet weithin eine Anhebung auf USD 500.000–600.000, doch Stand Mitte 2026 ist kein Entwurf im Amtsblatt veröffentlicht worden; es handelt sich also um Spekulation und nicht um eine geplante Änderung. Beachten Sie, dass der YUVAM-Weg über Fremdwährungseinlagen 2025 gestrichen wurde, diese Option also entfallen ist.
Muss ich tatsächlich in der Türkei leben, um den Pass zu erhalten?
Nein. Für den Hauptinvestor besteht weder vor noch nach der Verleihung eine Aufenthalts-, Sprach- oder Interviewpflicht. Genau das macht das Programm schnell. Der einzige Haken ist, dass seit den Verfahrensänderungen von 2024 der Ehegatte als Teil der Akte eine Aufenthaltserlaubnis besitzen muss. Die Familie setzt also für Biometrie und Papierkram einen Fuß in die Türkei, doch niemand muss umziehen.
Kann ich mit einem türkischen Citizenship-by-Investment-Pass sofort ein US-amerikanisches E-2-Visum erhalten?
Nein, und jeder Berater, der Ihnen etwas anderes erzählt, ist entweder uninformiert oder führt Sie in die Irre. Public Law 117-263, unterzeichnet am 23. Dezember 2022, hat INA 101(a)(15)(E) dahingehend geändert, dass jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats durch Investition erworben hat, vor der Beantragung eines E-1- oder E-2-Visums für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Jahren in diesem Land ihren Wohnsitz (domicile) gehabt haben muss. Ein türkischer CBI-Pass begründet daher keine unmittelbare E-2-Berechtigung. Die drei Jahre müssen ein tatsächlicher Wohnsitz sein, nicht bloß das Halten des Dokuments. Diese drei Jahre können zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor dem Antrag liegen, und wer durch Geburt, Abstammung oder Heirat Türke wurde oder bereits einen E-Status besaß, ist von der Regel ausgenommen.
Macht die neue 20-jährige Befreiung für Auslandseinkünfte die Türkei steuerfrei?
Diese Befreiung gilt nur für Einkünfte aus tatsächlich ausländischer Quelle und nur für eine bestimmte Gruppe von Zuziehenden. Artikel 20/D des Einkommensteuergesetzes, eingeführt durch das Gesetz Nr. 7582 und am 4. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, erfasst Personen, die ab dem 1. Januar 2026 in der Türkei steuerlich ansässig werden. Um sich zu qualifizieren, dürfen Sie in den drei vorangegangenen Kalenderjahren weder einen türkischen Wohnsitz noch eine unbeschränkte Steuerpflicht gehabt haben. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält eine 20-jährige Befreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen sowie einen Erbschaftsteuersatz von 1 %. Gehalt für in der Türkei geleistete Arbeit ist eine andere Sache. Ebenso Mieten aus türkischen Immobilien, Dividenden türkischer Gesellschaften und Gewinne aus in der Türkei börsennotierten Aktien. All das gilt als Einkunft aus türkischer Quelle und wird mit bis zu 40 % besteuert. Es gibt weder Abzüge noch eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die befreiten Einkünfte. Wenn Ihre Auslandseinkünfte also bereits an der Quelle besteuert werden, bringt Ihnen die Befreiung nichts.
Kann die Türkei mir die Staatsangehörigkeit nach der Verleihung wieder entziehen?
Ja, wenn sie durch falsche Angaben erlangt wurde. Der Entzug kann auch Angehörige erfassen. Am 28. September 2025 gab das Innenministerium die Zerschlagung eines auf Istanbul zentrierten Netzwerks bekannt, das Scheingeschäfte mit CBI-Immobilien betrieb, aufgebaut auf überhöhten Wertgutachten und Cash-back-Vereinbarungen. 106 Personen wurden in 19 Provinzen festgenommen, und gegen 451 ausländische Investoren und deren Familien wurden Entzugsverfahren eingeleitet. Trotz des behördlichen Vorgehens ist der Betrug bis ins Jahr 2026 erneut aufgetreten. Die praktische Lehre lautet, auf einer sauberen, fremdvergleichskonformen Transaktion mit einem echten Wertgutachten zu bestehen. Genau die Cash-back-Modelle, die manche Vermittler anbieten, lösen den rückwirkenden Entzug aus.
Ist der türkische Pass stark? Bringt er mir visafreien Zugang nach Europa?
Nein, und Familien, die die türkische Staatsangehörigkeit für europäische Mobilität kaufen, kaufen das falsche Produkt. Im Henley Passport Index vom Januar 2026 erreicht der Pass rund 114 Ziele, etwa Rang 51. Entscheidend ist, dass der Schengen-Raum, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten nicht dazugehören. Es ist ein Reisedokument des Mittelfelds, nützlich für Neutralität und breite Akzeptanz, aber nicht für den Zugang nach Europa. Wenn Schengen-Mobilität das Ziel ist, ist eine Jurisdiktion auf dem Balkan oder auf EU-Kurs der sinnvolle Vergleich, nicht die Türkei.
Kann ich meine derzeitige Staatsangehörigkeit behalten?
Ja. Die Türkei lässt die doppelte Staatsangehörigkeit zu, der Erwerb des türkischen Passes verlangt also keinen Verzicht auf Ihre bestehende Staatsangehörigkeit. Beachten Sie jedoch, dass ein türkischer Pass Sie für sich genommen nicht in der Türkei steuerlich ansässig macht. Er schützt Sie auch nicht vor dem CRS. Die Türkei tauscht Informationen auf Grundlage der steuerlichen Ansässigkeit aus, nicht der Staatsangehörigkeit. Den Pass zu halten und zugleich anderswo steuerlich ansässig zu bleiben, ist völlig normal und rechtmäßig.
Zahle ich für die Immobilie zu viel, und wie steht es um das Währungsrisiko?
Beide Risiken sind real. Ein Großteil der an CBI-Käufer vermarkteten Objekte ist auf die Schwelle von USD 400.000 hin bepreist und nicht am Markt orientiert. Das vorgeschriebene Wertgutachten bestätigt, dass die Untergrenze erreicht ist, schützt Sie aber nicht vor einem Ausländeraufschlag von 20–40 %. Den wahren Wert erfahren Sie erst beim Ausstieg nach drei Jahren, und dann verkaufen Sie in einen Markt hinein, in dem jeder andere Verkäufer ein CBI-Investor ist, dessen Haltefrist gerade abgelaufen ist. Davon getrennt müssen die Mittel in das türkische Bankensystem gelangen und gegen eine Devisenankaufsbescheinigung, bekannt als DAB, in Lira umgetauscht werden. Eine anhaltende Abwertung der Lira kann den realen Wert aushöhlen, selbst wenn der Dollarbetrag auf dem Papier hält. Türkische Banken prüfen die Mittelherkunft inzwischen streng, und Kapital, das über Zwischenpersonen ohne saubere Nachweiskette eintrifft, führt möglicherweise überhaupt nicht zu einer DAB.
Wenn mein Ziel das US-amerikanische E-2-Visum ist, gibt es einen günstigeren Weg zu einem echten türkischen Wohnsitz als die Staatsangehörigkeit für USD 400.000?
Ja. Die Aufenthaltserlaubnis über Immobilienbesitz, bekannt als ikamet, fällt unter das Gesetz Nr. 6458, Artikel 31/1-f. Seit dem 16. Oktober 2023 setzt sie eine Wohnimmobilie mit einem Grundbuchwert von mindestens USD 200.000 voraus, also der Hälfte der CBI-Schwelle. Eine Familie, die diesen Weg wählt, drei Jahre in der Türkei lebt und sich nach fünf Jahren über den Aufenthalt einbürgern lässt, wird von der E-2-Beschränkung für durch Investition erworbene Staatsangehörigkeiten gar nicht erst erfasst. Ihre Staatsangehörigkeit stammt aus dem Aufenthalt und nicht aus der Investition. Die bindende Beschränkung sind die Sperrungen von Stadtvierteln. Seit dem 1. Juli 2022 sperrt das Innenministerium Stadtviertel (mahalle) für neue Registrierungen von Ausländern, sobald der Ausländeranteil 20 % der Einwohner übersteigt. Das schließt weite Teile des begehrten Istanbul sowie von Antalya und Alanya aus; prüfen Sie daher vor dem Vertragsschluss, ob das mahalle offen ist.
Steuerliche Situation
- Einkommensteuer (Spitze)
- 40 %, der Spitzensatz für Einkommen über TRY 5,3 Mio. im Jahr 2026.
- Kapitalerträge
- Eine gesonderte Kapitalertragsteuer gibt es nicht. Gewinne werden als gewöhnliches Einkommen mit 15–40 % besteuert. Immobilien mit einer Haltedauer von mehr als 5 Jahren sind befreit, ebenso Aktien der Borsa Istanbul nach mehr als 2 Jahren Haltedauer.
- Vermögensteuer
- keine
- Erbschaftsteuer
- 1–10 %, progressiv, mit einer Schenkungsteuer von 10–30 %. Für Inhaber der neuen Befreiung für Auslandseinkünfte nach Artikel 20/D sinkt der Satz auf 1 %.
- Sonderregime
- Das Gesetz Nr. 7582, am 4. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, fügt Artikel 20/D in das Einkommensteuergesetz ein. Es gewährt eine 20-jährige Befreiung für Auslandseinkünfte an Personen, die ab dem 1. Januar 2026 in der Türkei steuerlich ansässig werden, sofern sie in den drei vorangegangenen Kalenderjahren weder einen türkischen Wohnsitz noch eine unbeschränkte Steuerpflicht hatten.
- Territorial
- Nein, Welteinkommen wird besteuert
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
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