Türkei · Aufenthalt durch Investition
Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von Immobilieneigentum (Gesetz Nr. 6458, Artikel 31/1-f)
Seit dem 16. Oktober 2023 gilt landesweit ein Mindestimmobilienwert von USD 200.000 für Aufenthaltserlaubnisse auf Grundlage von Wohneigentum. Dieser Wert muss im Eigentumstitel ausgewiesen und durch ein Devisenkaufzertifikat belegt sein. Unabhängig davon schließt das Innenministerium seit dem 1. Juli 2022 einzelne Stadtviertel (mahalle) für neue Ausländerregistrierungen, sobald der Ausländeranteil dort 20 % der Einwohner übersteigt. Ein großer Teil der begehrtesten Bezirke in Istanbul, Antalya und Alanya ist bereits geschlossen.
Dies ist die einzig sinnvolle Route für eine Familie, die einen echten Wohnsitz in der Türkei anstrebt. Genau das verlangt die dreijährige US-Regel für E-2, und genau das belohnt die Befreiung nach Artikel 20/D. Mit USD 200.000 kostet sie die Hälfte der CBI-Schwelle. Eine Familie, die diesen Weg geht, drei Jahre in der Türkei lebt und sich nach fünf Jahren über den Aufenthalt einbürgern lässt, umgeht die E-2-Beschränkung für durch Investition erworbene Staatsangehörigkeiten vollständig. Ihre Staatsbürgerschaft stammt aus dem Aufenthalt, nicht aus einer Investition.
Qualifizierende Wege
Die Immobilie muss als Wohnraum klassifiziert sein (mesken/konut) und in einem Bezirk liegen, der weiterhin für Ausländerregistrierungen offen ist.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- $200k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Kalkulieren Sie USD 200.000 für die Immobilie selbst, zuzüglich rund 6–8 % an Transaktionskosten. Hinzu kommen Gebühren für die Erlaubnis, die verpflichtende Krankenversicherung sowie Übersetzungs- und Notarkosten, die sich üblicherweise auf rund USD 1.000 bis 3.000 pro Familie und Zyklus belaufen.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 1–4 Monate (Der eigentliche Engpass ist ein Termin bei der Präsidialbehörde für Migrationsverwaltung, nicht die Beurteilung des Antrags.)
- Physische Anwesenheit
- Eine formale Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht. Lange Abwesenheiten wirken jedoch gegen die Verlängerung, und die fünfjährige Einbürgerungsfrist verlangt nahezu durchgehende Anwesenheit im Land.
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren sind einbezogen
- Daueraufenthalt
- Eine langfristige Aufenthaltserlaubnis setzt 8 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt voraus. Zeiten auf einer für touristische Zwecke erteilten Erlaubnis zählen dafür nicht.
- Staatsbürgerschaft
- Die Staatsbürgerschaft setzt 5 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt voraus. Über diesen gesamten Zeitraum dürfen höchstens 180 Tage außerhalb der Türkei verbracht werden.
- Sprachtest
- Antragsteller benötigen Türkischkenntnisse, die für die alltägliche Verständigung ausreichen. Beurteilt wird das im Gespräch durch die Kommission, nicht durch eine förmliche Prüfung.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- eine als Wohnraum klassifizierte Immobilie mit einem Wert im Eigentumstitel von mindestens USD 200.000eine Immobilie in einer mahalle, die für Ausländerregistrierungen offen istein Devisenkaufzertifikat (DAB) als Nachweis der Überweisungeine gültige Krankenversicherungein einwandfreies Führungszeugnisein biometrischer Termin bei der Präsidialbehörde für Migrationsverwaltung
- DIE BEZIRKSSPERRUNGEN SIND DIE BINDENDE BESCHRÄNKUNG. Die 20-Prozent-Quote je mahalle hat einen großen Teil des Immobilienmarktes verschlossen, den Ausländer tatsächlich nachfragen. Kaufen Sie in einem gesperrten Bezirk, erhalten Sie einen Eigentumstitel, aber keine Aufenthaltserlaubnis. Vergewissern Sie sich vor der Unterzeichnung, dass die mahalle offen ist, nicht danach.
- AUF TOURISMUS GESTÜTZTE ERLAUBNISSE WERDEN ROUTINEMÄSSIG ABGELEHNT. Im Jahr 2026 werden Verlängerungen kurzfristiger Erlaubnisse, die auf touristischen Gründen beruhen, regelmäßig abgelehnt, besonders in Antalya und Alanya. Ruheständler haben keinen automatischen Anspruch auf Verlängerung. Die auf Immobilien gestützte Route ist robuster, bleibt aber eine Ermessensentscheidung.
- DIE EINBÜRGERUNGSFRIST IST UNNACHSICHTIG. Fünf Jahre ununterbrochenen Aufenthalts lassen über den gesamten Zeitraum nur 180 Tage Abwesenheit insgesamt zu, also etwa 36 Tage pro Jahr. Die meisten international mobilen Familien überschreiten diese Grenze, ohne es zu merken.
- Der Aufenthalt macht Sie zum Steuerinländer. Sobald Sie 183 Tage überschreiten, sind Sie mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Das ist nur tragbar, wenn Sie sich für die Befreiung nach Artikel 20/D qualifizieren, die voraussetzt, dass in den drei vorangegangenen Jahren keine türkische Steuerpflicht bestand. Bringen Sie diese Reihenfolge in Ordnung, bevor Sie kaufen.
- Die USD 200.000 müssen im tapu selbst ausgewiesen und durch ein DAB belegt sein. Den Urkundenwert zu niedrig anzusetzen, um Grunderwerbsteuer zu sparen, wie es manche Makler noch immer vorschlagen, zerstört die Grundlage Ihrer Aufenthaltserlaubnis.