Europa
Malta: Steuern im Überblick
Ein System aus Wohnsitz und Domizil. Nicht domizilierte Ansässige werden auf Überweisungsbasis (remittance basis) besteuert, und der Körperschaftsteuersatz von 35 % sinkt nach Erstattungen an die Anteilseigner auf effektiv ~5 %.
Wege nach Malta
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung aufgrund von Verdiensten
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
MPRP
Aufenthalt durch Investition
GRP
Steuerregime
Nomad Residence Permit (Aufenthalt für digitale Nomaden)
Digitaler Nomade
Besteuerung nach der Remittance-Basis für ansässige, nicht domizilierte Personen
Steuerregime
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 35 %Progressive Sätze, der Spitzensatz beginnt ab EUR 60 Tsd. Non-Doms werden auf Überweisungsbasis besteuert: Ausländische Einkünfte sind nur steuerpflichtig, wenn sie nach Malta überwiesen werden, ausländische Veräußerungsgewinne bleiben auch bei Überweisung steuerfrei.
- Körperschaftsteuer
- 35 %, für Handelseinkünfte jedoch effektiv ~5 % nach der Anteilseignererstattung von 6/7.
- Kapitalerträge
- Besteuerung wie Einkommen. Immobilienübertragungen unterliegen in der Regel einer abgeltenden Steuer von 8 %; ausländische Gewinne von Non-Doms sind befreit.
- USt.
- 18 %
- Dividenden (QuSt.)
- 0 %
- Zinsen (QuSt.)
- 0 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 0 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 10 %, mit einer Wochenobergrenze von rund EUR 58.
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 10 %, mit einer Wochenobergrenze von rund EUR 58.
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine; auf von Todes wegen übertragene Immobilien fällt jedoch eine Stempelsteuer von 5 % an.
- Grundsteuer
- Keine. Eine jährliche Grundsteuer gibt es nicht.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Für ansässige, nicht domizilierte Personen gilt die Remittance-Basis. Das Global Residence Programme besteuert überwiesene ausländische Einkünfte mit 15 %, bei einer Mindeststeuer von EUR 15.000. Der Nomad Residence Permit besteuert Einkünfte mit 10 %.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.