Vereinigte Staaten · Steuerregime
US-Bundesnachlass- und Schenkungsteuer (nach dem OBBBA)
Der One Big Beautiful Bill Act, PL 119-21, unterzeichnet am 4. Juli 2025, hat den Bundesfreibetrag für Nachlass-, Schenkung- und GST-Steuer ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf USD 15.000.000 je Person angehoben, also USD 30 Mio. je Paar. Es gibt keine Befristung, und die Indexierung setzt 2027 wieder ein. Wichtig ist: Das Gesetz hat den Freibetrag für nicht domizilierte Ausländer nicht geändert. Dieser Wert bleibt fest bei USD 60.000 gegen Vermögenswerte mit US-Belegenheit.
Die Lücke zwischen dem Freibetrag von USD 15 Mio. für Staatsbürger und Domizilierte und dem Freibetrag von USD 60.000 für Nichtdomizilierte beträgt 250 zu 1. Das ist die teuerste Zahl in der Planung des Zuzugs in die USA. Eine ausländische Familie, die eine Wohnung in Manhattan und ein US-Wertpapierdepot unmittelbar hält statt über eine sauber strukturierte nicht US-amerikanische Blocker-Gesellschaft, ist im Todesfall im Kern auf den vollen Wert mit 40 % exponiert.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Oberhalb des Freibetrags fällt eine Bundesnachlasssteuer von 40 % an. Darüber hinaus erhebt eine Minderheit der Bundesstaaten eine eigene Nachlass- oder Erbschaftsteuer.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Physische Anwesenheit
- Für die Nachlasssteuer ist das Domizil maßgeblich, nicht die Ansässigkeit. Das Domizil ist ein subjektiver Test der Absicht und keine Zählung von Tagen. Eine Person kann für die Einkommensteuer nicht ansässig und für die Nachlasssteuer dennoch domiziliert sein, oder umgekehrt.
- Familie
- Der unbegrenzte Ehegattenabzug gilt nur, wenn der überlebende Ehepartner US-Staatsbürger ist. Andernfalls ist ein QDOT erforderlich, ein Qualified Domestic Trust. Der Jahresfreibetrag 2026 für Schenkungen an einen Ehepartner ohne US-Staatsbürgerschaft beträgt USD 194.000
- Daueraufenthalt
- nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- nicht zutreffend
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Freibetrag von USD 15.000.000 je Person ab 2026 für US-Staatsbürger und in den USA Domizilierte, indexiert ab 2027Freibetrag von USD 60.000 für nicht domizilierte Ausländer, angerechnet auf Vermögenswerte mit US-BelegenheitSpitzensatz von 40 %
- Nicht domizilierte Ausländer erhalten USD 60.000, nicht USD 15 Mio. US-Immobilien haben stets US-Belegenheit. Aktien von US-Gesellschaften haben ebenfalls US-Belegenheit, auch wenn sie in einem ausländischen Depot gehalten werden.
- Green-Card-Inhaber gelten im Allgemeinen als in den USA domiziliert. Eine Green Card anzunehmen kann eine Familie vom Regime der USD 60.000 in das Regime der USD 15 Mio. verschieben oder sie ganz aus einem ausländischen Nachlassregime in das der USA überführen.
- Für einen überlebenden Ehepartner ohne US-Staatsbürgerschaft gibt es ohne QDOT keinen unbegrenzten Ehegattenabzug. Das erwischt Paare mit gemischter Staatsangehörigkeit ständig.
- Dauerhaft heißt hier nur, dass im Gesetz kein Enddatum steht. Ein künftiger Kongress kann es dennoch ändern.
- Nur eine Minderheit der US-Nachlasssteuerabkommen, darunter die mit dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Deutschland und Japan, gewährt einem ausländischen Erblasser einen anteiligen Anspruch auf den höheren Freibetrag. Die meisten Länder haben überhaupt kein solches Abkommen.